Antwort Wer kann einen Auszug aus dem Handelsregister beantragen? Weitere Antworten – Wer kann einen Handelsregisterauszug beantragen
Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar. Durch eine Einsicht in das Register lässt sich z. B. feststellen, wer für eine Gesellschaft handeln darf oder was Gegenstand eines Unternehmens ist.Auf www.e-handelsregisterauszug.de Sie brauchen hierfür keine Registrierung und erhalten Sie die offiziellen Handelsregisterauszüge der jeweils bundesweit zuständigen Registergerichte.Als öffentliches Verzeichnis sind im Handelsregister die Einträge der angemeldeten Kaufleute im Bereich des zuständigen Registergerichts dokumentiert. Jeder kann das Handelsregister einsehen, welches Informationen über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Kaufleute und Unternehmen bereithält.
Wie bekomme ich einen beglaubigten Handelsregisterauszug : Man kann ihn bekommen direkt beim Registergericht vor Ort, also dort, wie die betreffende Gesellschaft registriert wurde. Wenn man das Registergericht kennt, dann kann man hinfahren, sich anstellen, die Gerichtskosten bezahlen und den Handelsregister-Auszug schließlich mitnehmen.
Wie viel kostet ein Handelsregisterauszug
Historischer Handelsregisterauszug: 15,47 € (13,00 € netto zzgl.
Wer darf Handelsregisterauszug beglaubigen : Amtlich beglaubigen kann jede dazu befugte öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind insbesondere Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden (z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher), Ortsgerichtsvorsteher in Hessen (§ 13 OGerG) und die Ratschreiber in Baden-Württemberg (§ 32 Abs.
Die Einsicht in das Handelsregister und die dazu eingereichten Dokumente ist jedem zu Informationszwecken gestattet. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden.
Aus dem Handelsregister können für den Wirtschaftsverkehr wichtige Informationen über die eingetragenen Unternehmen eingeholt werden. So ergibt sich aus dem Handelsregister z.B. welche Personen Verträge abschließen oder für das Unternehmen handeln dürfen, wo das Unternehmen postalisch erreichbar ist, und ob bzw.
Was kostet ein beglaubigter Handelsregisterauszug
Die Gebühr für diesen Service beträgt: 66,05 € (inkl. 19% MwSt.)Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren.Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) ist es jedermann erlaubt, zu Informationszwecken einen Blick in das Register zu werfen. Für einen kurzen Auszug aus dem Internet über den Registereintrag oder ein Unternehmen fällt eine Gebühr von 1,50 Euro an.
Interessierte können direkt beim Registergericht Einsicht in die Registerakte der GmbH, in dem sich die Gesellschafterliste befindet, nehmen. Denkbar ist auch ein gebührenpflichtiger Online-Zugriff auf das Handelsregister sowie die Gesellschafterliste über www.unternehmensregister.de (Registrierung ist nötig).
Wann bekommt man einen Handelsregisterauszug : Bei Bedarf können Sie eine amtliche Beglaubigung für den Handelsregisterauszug direkt anfordern. Beglaubigte Handelsregisterauszüge werden Ihnen nur als Postbrief innerhalb von 3 – 15 Werktagen zugesandt.
Was ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug : Der notariell beglaubigte Handelsregisterauszug
Ein solcher Handelsregisterauszug ist ein amtlicher Ausdruck, der zusätzlich von einem Notar beglaubigt wird. Hier entstehen Ihnen weitere Kosten und auch weitere Wartezeiten, meist von wenigen Tagen bis hin zu zwei Wochen.
Wie läuft eine notarielle Beglaubigung ab
Bei der notariellen Beglaubigung handelt es sich um eine Bescheinigung, welche die Echtheit von Unterschriften und Abschriften bestätigt. Auch die Echtheit von Urkunden wird durch sie bescheinigt. Unter einer Abschrift verstehen Juristen die identische Vervielfältigung von Schriftstücken, also Kopien.
Der Rechtsanwalt darf Unterschriften sowohl auf den selbst gefertigten Dokumenten, als auch auf Dokumenten, die er nicht verfasst hat, beglaubigen. In dem zweiten Fall muss die unterschreibende Person die Unterschrift vor dem Rechtsanwalt tätigen.Gesellschaftsverträge und andere Verträge und auch die Einsichtnahme in das Unternehmensregister jedermann zu Informationszwecken gestattet ist. Besondere Voraussetzungen, wie etwa ein berechtigtes Interesse, sind nicht erforderlich. Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein europarechtlich vorgegebenes Jedermann-Recht.
Wo kann man einsehen wer Geschäftsführer ist : Dem Handelsregister können Sie entnehmen, wer aktuell Geschäftsführer einer GmbH ist und wo der Sitz der Gesellschaft sich befindet. Sollte die GmbH nicht auffindbar sein, also eine Zustellung an eine Gesellschaft nicht erfolgen, können Sie die Zustellung an die Privatanschrift des Geschäftsführers senden.