Antwort Ist IPTV erlaubt in Deutschland? Weitere Antworten – Was passiert wenn man IPTV nutzt
Anbieter von IPTV und Cardsharing machen sich gegebenenfalls wegen (gewerbsmäßigen) Computerbetrugs, der Beihilfe zum Ausspähen von Daten, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung sowie wegen unerlaubter Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen strafbar! Es drohen Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren, je nach Strafdelikt!Legale IPTV-Anbieter sind z. B.:
- Vodafone mit GigaTV Net.
- Telekom mit MagentaTV.
- 1und1 HD TV.
- NetCologne mit NetTV.
Generell gilt aber, dass IPTV absolut legal ist und Sie sich durch diese Art des Fernsehens nicht strafbar machen. Es gibt jedoch leider auch Anbieter, die illegal funktionieren. Diese bieten den Service meistens kostenfrei oder sehr billig an.
Was kostet IPTV in Deutschland : Bei klassischen IPTV-Paketen handelt es sich um sogenannte Triple-Play-Angebote, die sich aus einer Internet- und Festnetz-Flatrate sowie IPTV zusammensetzen. Ein solches Komplettpaket muss nicht teuer sein. Bei günstigen Tarifen liegen die durchschnittlichen Kosten pro Monat gerade einmal bei 25 bis 30 Euro.
Welche Strafe IPTV
§ 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG eingeleitet. Dieser Straftatbestand ermöglicht grundsätzlich die Verhängung von Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen.
Wird illegales Streaming verfolgt : Wer Filme, Serien, das Fernsehprogramm oder Sportveranstaltungen nicht legal online anschaut, der riskiert strafrechtlich verfolgt zu werden. Nutzer können, wenn sie dabei erwischt werden, eine Abmahnung bekommen. In der Regel kostet diese zwischen 350 und 500 Euro.
Willst du TV über das Internet empfangen, benötigst du einen Internetanschluss mit mindestens 10, besser 16 Mbit/s. Außerdem brauchst du einen IPTV-Vertrag mit einem Provider sowie einen internetfähigen Fernseher und Receiver. Alternativ kannst du Livestreaming-Anbieter wie Waipu.tv über eine App nutzen.
Ein solches Komplettpaket muss nicht teuer sein. Bei günstigen Tarifen liegen die durchschnittlichen Kosten pro Monat gerade einmal bei 25 bis 30 Euro. Damit ist IPTV in vielen Fällen nicht oder nur unwesentlich teurer als ein gewöhnlicher Internettarif.
Was ist die Strafe für IPTV
Wer illegale IPTV-Piraten-Streams konsumiert, wird künftig zur Kasse gebeten. Massimiliano Capitanio, Chef der Behörde, kündigt Strafen von bis zu 5.000 Euro für Zuschauer an, die sich auf IPTV-Piraterie einlassen. Und das Beste: Eine richterliche Genehmigung für Ermittlungen ist nicht mehr nötig.Welche Strafen drohen Nutzern illegaler Streaming-Dienste Das Streamen über den Browser hat eine Abmahnung von bis zu 500 € zur Folge. Bei Filesharing muss mit einer Schadensersatzklage gerechnet werden, die den Nutzer bis zu 1500 € kosten kann.Laut dem EuGH-Urteil begehen Nutzer, die illegale Streams abrufen, eine Rechtsverletzung. Eine Abmahnwelle wie beim Filesharing blieb seit 2017 allerdings aus. Der Grund dafür ist folgender: Sie können über Ihre IP-Adresse zurückverfolgt werden.
Wann das der Fall ist, hat das Gericht offengelassen. Doch es gibt einen wichtigen Anhaltspunkt: Streamen Nutzer kostenlos Filme oder Musik, die sonst nur kostenpflichtig angeboten werden – etwa über Pay-TV-Sender wie Sky –, müssen sie damit rechnen, dass es sich um eine illegale Quelle handelt.
Wie wahrscheinlich ist es für Streaming abgemahnt zu werden : Eine Abmahnung wegen Streaming ist bislang nicht zu befürchten. Bei einer Urheberrechtsverletzung wird in der Regel durch einen Anwalt eine Abmahnung versandt. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme zur Prozessvermeidung, die im Zivilrecht Anwendung findet.
Wie hoch ist die Strafe für illegales Streamen : Welche Strafen drohen Nutzern illegaler Streaming-Dienste Das Streamen über den Browser hat eine Abmahnung von bis zu 500 € zur Folge. Bei Filesharing muss mit einer Schadensersatzklage gerechnet werden, die den Nutzer bis zu 1500 € kosten kann.
Wann verjährt illegales Streaming
Verjährungsfrist bei Filesharing
Die Regelverjährung beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre. Wichtig bei der Verjährung ist auch immer die Frage: Wann geht es los 2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Die Nutzung illegaler IPTV-Streams kann gegen § 108 Abs. 1 Nr. 6 UrhG verstoßen und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.